AB DEM 01.01.2022

Auszahlung Veranstaltergutscheine

Die Corona-Pandemie hat besonders die Veranstaltungsbranche sehr getroffen. Daher hat der Gesetzesgeber im vergangenen Jahr das Gesetz zur Veranstaltergutschein-Lösung verabschiedet und damit Kunden die Möglichkeit gegeben für abgesagte oder verschobene Veranstaltungen Gutscheine zu erhalten und diese für eine andere Veranstaltung einzulösen.

Neben der Einlösung der Gutscheine haben Sie ab dem 01.01.2022 auch die Möglichkeit sich nicht genutzt Veranstaltergutscheine auszahlen zu lassen.

Bitte folgen Sie dafür den Anweisungen unter untenstehendem Link und füllen das vorgesehene Formular aus. Ihr Auszahlungsantrag wird dann schnellstmöglich von uns bearbeitet. Per Mail werden Sie automatisch über den Status Ihres Antrags informiert.

 

Zum Antragsformular bitte hier klicken.